Online Shops anpassen – Deadline 1. August 2012

Ab dem 1. August 2012 müssen alle Online Shops beziehungsweise jeder eCommerce Shop das Button-Lösungskonzept umgesetzt haben, das vom Gesetzgeber in Deutschland als obligatorisch eingeführt worden ist. Wer sich dagegen entscheidet, riskiert teure Abmahnungen. Außerdem ist keinerlei Kaufvertrag, welchen der eCommerce Shop mit einem Kunden geschlossen hat, gültig, sollte der Abnehmer ihn anfechten.

Was genau ist jene Button-Lösung?

Der Missbrauch im World Wide Web nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Immer häufiger wurden Nutzer dazu verleitet, sich in einer Gemeinschaft zu registrieren oder scheinbar kostenfreies Informationsmaterial zu bestellen, um im Nachhinein eine Rechnung zu erhalten und feststellen zu müssen, dass sie sich auf einem kostenpflichtigen Portal angemeldet oder ein zu bezahlendes Abo abgeschlossen hatten. Der deutsche Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Button Lösung eingeführt, die ab dem 1. August 2012 ein für alle Mal bindend ist und offensichtlich macht, dass jeder Button, der zu diesem Zweck führt, dass man etwas gebührenpflichtig erwirbt, klar erkennbar darauf hinweisen muss. Dies kann beispielsweise durch die Worte „kostenpflichtig bestellen“ stattfinden. Zugleich muss der Anwender genau darüber aufgeklärt werden, für welchen Gegenstand oder welchen Service genau er bezahlt. Die „Button-Lösung“ ist deshalb für jeden eCommerce Shop von besonderer Bedeutung, weil es sich da ausschließlich darum dreht, etwas gebührenpflichtig zu erstehen.

Was passiert bei einer Nicht-Durchführung?

Besonders ausländische Betreiber eines Internetshops werden sich fragen, was passiert, falls sie die „Button-Lösung“ nicht realisieren, da sie nur theoretisch, allerdings nicht in der Praxis hierzulande gebührenpflichtig abgemahnt werden können, wie es heimischen Shopbetreibern droht. Sie stehen vor dem Problematik, dass für sie keinerlei Kaufvertrag mehr gültig ist, sollte der Kunde diesen anfechten. Vereinfacht gesagt: Der Käufer muss nicht zahlen. Juristisch dagegen wehren, können sich die Shopbetreiber nicht, denn dieser Gerichtsprozess würde in der Bundesrepublik stattfinden und auf Grund des Button Gesetzes zugunsten des Kunden entscheiden.

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